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Der Umgang mit radioaktiven Stoffen gehört in Deutschland sowohl in Industrie und Gewerbe als auch in Medizin und Forschung zum täglichen Geschäft. Um den Schutz des Menschen und der Umwelt vor ionisierender und nichtionisierender Strahlung zu gewährleisten, müssen strenge rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden, die eine kontinuierliche Überwachung der Umweltradioaktivität gewährleisten. Die MAS GmbH unterstützt Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und hilft Ihnen beim Aufbau geeigneter Strukturen zur Gefahrenabwehr.
Die gesetzlichen Anforderungen
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung wird in Deutschland durch eine Reihe spezieller Verordnungen und Gesetze geregelt. Als zentrale rechtliche Grundlagen gelten das Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) sowie die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzverordnung). Außerdem sind die Röntgenverordnung (ROV) und das Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung(Strahlenschutzvorsorgegesetz) von Bedeutung. Grundsätzlich ist zu beachten,dass jegliche Form von Strahlung so niedrig wie möglich gehalten werden muss und nur dann erlaubt ist, wenn sie einen konkreten Nutzeffekt erfüllt.
Unser Angebot
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zum Thema Strahlenschutz. Wir erstellen die erforderlichen Jahresberichte für Ihr Unternehmen, überprüfen Ihre Geschäftsvorgänge auf Einhaltung der strahlenschutzrelevanten Vorschriften und bearbeiten eventuelle Gefahrgutzwischenfälle inklusive der notwendigen Behördenkontakte. Darüber hinaus unterweisen wir die verantwortlichen Mitarbeiter externer Unternehmen und informieren Sie zeitnah über Änderungen gesetzlicher Regelungen. Wir führen die notwendigen Schulungen im Gefahrgutbereich durch, erarbeiten zusammen mit Ihnen geeignete Betriebsverfahren und sorgen für die notwendigen Schnittstellen mit Dritten.
Unser Leistungsspektrum im Bereich Strahlenschutz im Überblick- Erstellung der erforderlichen Jahresberichte
- Wir überprüfen Geschäftsvorgänge auf Einhaltung gefahrgut- und strahlenschutzrelevanter Vorschriften (gem. Gefahrgutbeauftragten-, Strahlenschutz-und Röntgenverordnung)
- Wir unterweisen die verantwortlichen Mitarbeiter externer Unternehmen auf Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit dem Transport gefährlicher Güter, sowie dem Umgang mit radioaktiven Stoffen.
- Wir informieren zeitnah über Änderungen gesetzlicher Regelungen im Gefahrgut- und Strahlenschutzbereich.
- Wir geben Hinweise auf mögliche Unstimmigkeiten und erarbeiten in Absprache mit den betroffenen Bereichen Möglichkeiten, diese abzustellen.
- Wir bearbeiten eventuelle Gefahrgutzwischenfälle, betreiben Ursachenuntersuchungen und übernehmen die notwendigen Behördenkontakte.
- Auditing: Wir überprüfen Dienstleister auf die Einhaltung relevanter Vorschriften und Bestimmungen im Strahlenschutz, Gefahrgut- und Röntgenbereich
- Wir erarbeiten mit den Bereichen und Firmen Betriebsverfahren und sorgen für geregelte Schnittstellen mit anderen Unternehmen und Behörden am Flughafen und vertreten deren Interessen bei Behörden und Verbänden.
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