Gewässerschutz

Der moderne Gewässerschutz hat das Ziel, das ökologischeGleichgewicht der Gewässer zu bewahren oder wiederherzustellen. Die Trink- und Brauchwasserversorgung soll sichergestellt und mit dem langfristigen Schutz der Gewässer in Einklang gebracht werden. Der im Unternehmen betriebene Gewässerschutz ist daher auch immer Naturschutz. Es gilt, die Menge von Abwässern zu reduzieren und die adäquate Aufbereitung sicherzustellen. Weiterer Handlungsbedarf beim Gewässerschutz besteht bei der Auswahl von Enteisungsmitteln im Winterdienst oder bei der Erhebung und Kontrolle der Grundwassergüte, z. B. auch bei Baumaßnahmen.

Die gesetzlichen Anforderungen

Gewässerschutz macht nicht an Staatsgrenzen Halt und wird daher zunehmend auch von internationaler Gesetzgebung bestimmt. Neben den Gesetzen und Verordnungen die durch die Länder und den Bund in Deutschland (z.B. Wasserhaushaltsgesetz) erlassen wurden und die in den letzten 25 Jahren zu einer spürbaren Entlastung der Gewässer führten, gewinnen zunehmend EU-Gesetze und Richtlinien an Bedeutung. Die 1991 eingeführte EU-Kommunalabwasserrichtlinie beschäftigt sich mit der Behandlung von kommunalen Abwässern und die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat die Reinhaltung von Flussgebietseinheiten zum Ziel. Diese Richtlinien haben natürlich auch einen direkten Einfluss auf die Abwasserpolitik der in diesem Bereich angesiedelten Unternehmen, Städte und Kommunen.

Unser Angebot

Wir übernehmen für Sie die Überwachung, Kontrolle und Bewertung von Grund- und Abwässern. Zusätzlich erarbeiten unsere Experten wirkungsvolle Methoden zur Reduzierung und Behandlung von Abwässern. Nichtzuletzt erreichen wir das durch die Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für dieses Thema. Ein aktiver und progressiver Umgang mit dem Thema Gewässerschutz führt nicht nur zu einer Reduktion der Kosten für die Abwasserentsorgung, sondern beeinflusst auch das Bild Ihres Unternehmens in der Öffentlichkeit.

Unser Leistungspaket im Bereich Gewässerschutz

  • Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen
  • Stellungnahme zu Entscheidungen über die Einführung von gewässerschutzrelevanten Verfahren und Produkten sowie Investitionen
  • Beratung im Umweltmanagement
  • Schulung und Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Grundwassergüteüberwachung
  • Ermittlung und Aktualisierung hydrogeologischer Grunddaten
  • Bewertung von Boden- und Grundwasserproben bei Baumaßnahmen
  • Überwachung von Sanierungsmaßnahmen bei Boden- und Grundwasserschadensfällen
  • Überwachung der Abwasserqualität, des Abwasseraufkommens, der Abwasserbehandlungsanlagen und der Probenahmestellen
  • Veranlassung von Maßnahmen zur Abwasserreduzierung
  • Analytische Überwachung des Winterdiensteinsatzes in Verbindung mit ausgebrachten Enteisungsmitteln
  • Vorschläge zur Behebung festgestellter Mängel
  • Mitwirkung bei der Behebung von Schadensfällen

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