Technischer Prüfdienst

Feuerwehren retten Leben. Diese Aufgabe birgt große Risiken für die Feuerwehrleute, Unfälle, auch mit tödlichem Ausgang, kommen immer wieder vor. Daher ist es wichtig ein Maßnahmenpaket zur Unfallvermeidung zu entwickeln. Genauso wichtig ist die regelmäßige Überprüfung der spezifischen Geräte. Feuerwehrfahrzeuge und – ausrüstungen unterliegen starken Belastungen, genauso wie hydraulische Rettungsgeräte oder Pumpen benötigen diese Geräte regelmäßige Funktionsprüfungen, um im Ernstfall zuverlässig einsatzbereit zu sein.

Die gesetzlichen Anforderungen

Gemäß §5 Absatz 5 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (HBKG) hat das Land Hessen die Pflicht, einen technischen Prüfdienst einzurichten und zu unterhalten. Der Technische Prüfdienst Hessen (TPH) leistet einen Beitrag für die Sicherheit der rund 76000 aktiven Freiwilligen Feuerwehrangehörigen in Hessen, die ihren ehrenamtlichen Dienst in ca. 2600 Standorten versehen.

Unser Angebot

Unsere qualifizierten Mitarbeiter sind in der Lage alle relevanten Prüfungen gemäß § 5 HBKG vorzunehmen. Unser Arbeitssicherheitsteam unterstützt zusätzlich bei der Erarbeitung von Schutzmaßnahmen. Das Leistungspaket wird nach individuellen Bedürfnissen der einzelnen Feuerwachen zusammengestellt.

Unser Leistungsspektrum im Bereich Technischer Prüfdienst

Feuerwehrfahrzeuge

  • Abnahme im Herstellerwerk
  • Abnahmen auf Gebrauchtfähigkeit am Standort
  • Prüfung von Feuerwehrfahrzeugen und –geräten nach wesentlichen Instandsetzungen und Änderungen/Umbauten (Unfallreparaturen)
  • Abnahme von Musterfahrzeugen und Zentralbeschaffungen

Kontrolle der Prüfnachweise und wiederkehrende Prüfungen von z.B.

  • Feuerwehrfahrzeugen und –ausrüstungen
  • prüfpflichtigen Feuerwehrgeräten
  • elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • kraftbetätigten Türen und Toren
  • Kranen, Winden, Hub– und Zuggeräten

Regelmäßige Prüfung von Geräten wie z.B.

  • hydraulische Rettungsgeräte
  • Kernstahlungsmessgeräte
  • Pumpen und Aggregate

Sonstige Aufgaben

  • Beratung der Kommunen und Feuerwehren zu Unfallverhütungs–, Arbeitsschutz–, Arbeitssicherheits–, Bau– und Beschaffungsmaßnahmen
  • Mitarbeit bei Unfalluntersuchungen mit technischem Gerät
  • Fachtechnische Beratung der UKH
  • Besichtigung von Feuerwehrhäusern einschl. Schlauchwaschanlagen, Schlauchtrockentürmen, Werkstätten, Lagern sowie Übungsanlagen usw., Prüfung des baulichen Zustands der Anlagen und deren bestimmungsmäßiger Nutzung (sollte mindestens alle 5 Jahre erfolgen), Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, der DIN 14092 und der Arbeitsstättenverordnung

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