Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

sind Betriebsmittel, die die während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind, z.B. Handbohrmaschine, Laptops, etc.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel

sind Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können, wie z. B.Kopierer und Geräte, die mechanisch mit dem Betriebsort verbunden sind, wie z.B. Elektroherde.

Elektrische Anlagen

entstehen durch den Zusammenschluss von mehreren elektrischen Betriebsmittel

Stationäre Anlagen

sind Anlagen, die fest mit ihrer Umgebung verbunden sind, d.h. fest in ein Gebäude oder ein Sonderfahrzeug eingebaut sind

Nicht stationäre Anlagen

sind Anlagen, die nach Gebrauch abgebaut werden können und am nächsten Einsatzort wieder aufgebaut werden können, wie z. B. transportable Anlagen in Produktionsbetrieben)

Die gesetzlichen Anforderungen

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach Instandsetzungen, vor Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Die Prüfungen von Arbeitsmitteln waren bisher in unterschiedlichen Vorschriften starr festgelegt. Seit Oktober 2002 ist diese Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zusammengefasst. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber nun selbst ermitteln, welche seiner Arbeitsmittel prüfbedürftig sind. Dabei hat er sowohl die Fristen für die Prüfungen zu bestimmen als auch die Qualifikation der jeweiligen Prüferfestzulegen. Bei diesen Festlegungen muss er sich am so genannten „Stand der Technik“ orientieren. Für den Arbeitgeber bedeutet dies zwar einen größeren Freiraum bei der Gestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes, gleichzeitig aber auch eine größere Eigenverantwortung.

Unser Angebot

Als einer der größten Anbieter sicherheitstechnischer Dienstleistungen stehen wir Ihrem Unternehmen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. Unsere Fachkräfte beraten Sie individuell und helfen Ihnen dabei, die in Ihrem Betrieb nach dem „Stand der Technik“ vorhandenen prüfbedürftigen Arbeitsmittel ausfindig zu machen. Gleichzeitig ermitteln wir für diese Arbeitsmittel die ebenfalls nach dem „Stand der Technik“erforderlichen Prüffristen und die jeweils notwendige Qualifikation des Prüfers. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, wie Sie den vorhandenen Freiraumgestalten und wann Sie sich vom „Stand der Technik“ lösen und z.B. Prüffristenverlängern können. Bei verschiedenen  Arbeitsmitteln können wir die notwendigenPrüfungen sogar unmittelbar selbst vornehmen. Wir unterstützen Sie, damit die Produktivität und Sicherheit Ihres Unternehmens bestehen bleibt.

Prüfleistungen bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln

  • Sichtprüfung
  • Sicherheitsmessung “Durchgang”
  • VDE Messung “SL-Leiter”
  • VDE Messung “Isolation”
  • VDE Messung “Ableitstrom”
  • Funktionsprüfung
  • Bekleben des Gerätes mit einer Prüfplakette
  • Erfassung der Messergebnisse pro Gerät in elektronischemSpeichermedium

administrative Bestandteile der Prüfung

  • Erfassung sämtlicher Messdaten am PC
  • Anfertigen einer Liste zu den geprüften Geräten für den Kunden und anschließende Zusendung in Dateiform
  • Gemäß den gesetzlichen Prüfintervallen automatische terminliche Benachrichtigung von Folgeprüfungen an den Kunden

Prüfleistungen bei ortsfesten Betriebsmitteln und Anlagen

  • Besichtigen
  • Erproben
  • Messen
  • Erproben und Messen gehen in der Praxis meist Hand in Hand

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