Verkehrsmedizin

Unsere Betriebsärzte und deren Assistenzkräfte führen sowohl die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz 25 (G25) durch, als auch die Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung
(FeV). Unsere Betriebsärzte beraten Unternehmer und Arbeitnehmer, wie sich arbeitsbedingte Erkrankungen verhindern lassen. Bei Erkrankungen, die die Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten in Frage stellen, erheben sie die Befunde, suchen mit Ihnen zusammen nach individuellen Lösungen und erstellen bei Bedarf verkehrsmedizinische Gutachten.

Unser Angebot

Ein Team von erfahrenen Betriebsärzten und Arzthelferinnen kann alle nach der FeV erforderlichen Untersuchungen an einem Termin und Ort Ihrer Wahl durchführen. Gleichzeitig kann dabei auch die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem G25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ durchgeführt werden. Sie brauchen Ihre Mitarbeiter also nicht von verschiedenen Ärzten untersuchen zu lassen und sparen dadurch Zeit und Fahrtkosten sowie unnötige Doppeluntersuchungen.

Unser Leistungsspektrum im Bereich Verkehrsmedizin:

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz 25
  • Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Verkehrsmedizinische Gutachten

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